Solidarität mit den Black Panthers

Der Prozess gegen die „Ramstein 2“ in Zweibrücken und Frankenthal 1971/72 [ref]Die Recherchen für diesen Artikel fanden 2007/8 statt. Der Artikel war fertiggestellt im Mai 2009. Er sollte ursprünglich in einem bereits für Jahresanfang 2010 angekündigten Sammelband mit dem Titel „Prinzip Solidarität. Die Rote Hilfe in den siebziger Jahren“ abgedruckt werden. Schließlich ist er erschienen als AK Heimatgeschichte: Der Prozess gegen die „Ramstein 2“ in Zweibrücken und Frankenthal 1971/72; in: Bambule (Hg.): Das Prinzip Solidarität – Zur Geschichte der Roten Hilfe in der BRD – Band II (Edition Provo 8), Laika Verlag (Hamburg) 2013, 193ff .[/ref]

Bild 1: Cleaver Einladungsplakat
Bild 1: Das Plakat, Anlass einer Schießerei

Im August 1972 ruft die rote hilfe mit dem sternchen auf dem i auf dem Titelblatt ihrer Frankfurter Ausgabe (Nr. 2) auf:

„Wir fordern die sofortige Freilassung von Larry Jackson! Weg mit Genschers Ausländergesetz! Für den Sieg der indochinesischen Völker!“

Bis dahin war schon viel passiert, Larry Jackson stand von der ersten Ausgabe an in der „Knastothek“, der Adressenliste für Gefängnispost an die politischen Gefangenen. Auch die überregionale Ausgabe der roten hilfe mit dem Stern (Nr. 12 vom 7.8.1972, S. 8) hatte den Revisionsprozess angekündigt in einer Sache, die fast zwei Jahre zuvor mit einer wilden Schießerei vor der US Air Base Ramstein begonnen hatte. Was auf den ersten Blick wie eine Episode aussieht, eröffnet bei genauerem Hinsehen eine Mikroperspektive auf den Übergang vom „Ausbruch“ von 1968 über antirassistische, internationalistische Kampagnenpolitik der späten 1960er und frühen 1970er hin zur fraktionierten Solidaritätsarbeit der „bleiernen Jahre“.

Was war passiert? Mindestens drei Erzählungen…

Eine Geschichte lässt sich immer von verschiedenen Punkten aus erzählen. In Fall der „Ramstein 2“ z.B. von den gerichtlich festgestellten Fakten her: Am 19. November 1970 wurden Edgar Jackson and William Burrell, zwei Afro-Amerikaner, die in der US-Armee Dienst geleistet hatten, in einem Waldstück in der Nähe einer Unterkunft für Flüchtlinge in der unmittelbaren Umgebung des US-Luftwaffenstützpunktes Ramstein/Pfalz festgenommen. Die Festnahme war das Ergebnis einer Treibjagd mehrerer amerikanischer Militärpolizisten mit Spürhunden, die die beiden durchnässt im Unterholz aufspürten. Kurz zuvor war es an einem nahe gelegenen Kontrollpunkt vor der Einfahrt auf den Militärstützpunkt zu einer Schießerei zwischen Dieter Lippek, einem Wachposten deutscher Staatsangehörigkeit im Dienste der US-Armee, und den Insassen eines VW-Käfers gekommen. Dabei war der Wachposten durch zwei Schüsse am Bein und am Torso verletzt worden. Der Wachposten hatte den Autoschlüssel an sich gebracht. Im Käfer, den die zu Fuß flüchtenden stehen gelassen hatten, fanden sich diverse Informations- und Werbematerialien der Black Panther Party bzw. Flugblätter und Poster mit der Einladung zu einer Informationsveranstaltung mit Kathleen Cleaver, der Communications Secretary der Black Panther Party, International Section, Algeria, die am 24. November an der Universität in Frankfurt am Main stattfinden sollte (Bild 1). Eine Schusswaffe wurde weder direkt bei den Festgenommenen gefunden, noch später im Zuge intensiver Suche irgendwo in der Umgebung. An den Händen der beiden Festgenommenen fanden sich keine Schmauchspuren. Der Wachposten erholte sich im Krankenhaus von seinen Verletzungen und wurde für seinen vorbildlichen Dienst ausgezeichnet. Genauer konnte der Ablauf nie festgestellt werden.

Schließlich führten richterliche Einschätzungen trotz sich widersprechender Aussagen der unterschiedlichen Beteiligten und Sachverständigen zum Prozess und zu den Urteilen. Die am 12. Juli 1971 verkündete Entscheidung des Schwurgerichts des Landgerichts Zweibrücken sprach Burrel vom Vorwurf des Mordversuchs und des Widerstands gegen einen Vollstreckungsbeamten frei, 130 Tage Untersuchungshaft wurden mit 1.950 DM Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz verrechnet, für den Rest (ca. 100 Tage) erhielt er Haftentschädigung. Am 13. August 1971 wurde Burrell von Frankfurt/M. nach Algier abgeschoben. Jackson hingegen verurteilte das Schwurgericht auf der Basis der Aussagen seines Kronzeugen, des Wachmanns Lippek, zu 6 Jahren Gefängnis wegen versuchten Totschlags, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und wegen Widerstands. Selbst der Wochenzeitschrift „Der Spiegel“ fielen die Ressentiments auf, die bei diesem weißen, deutschen Wachposten im Dienste der US-Armee wirkten:

„Kronzeuge Lippek berichtete bei einer peinlichen Befragung durch die Verteidiger vor Gericht, seine geschiedene Ehefrau, eine Weiße, habe von einem Farbigen ein Kind geboren: ‚Das hat mich getroffen'“ (Der Spiegel 26/1971, S. 73).

Allerdings wurde das Urteil nicht rechtskräftig: Wegen Verfahrensfehlern seitens des Gerichts im Umgang mit der Öffentlichkeit gelang es den Verteidigern vor dem Bundesgerichtshof, eine Neuauflage des Verfahrens vor dem Landgericht im vorderpfälzischen Frankenthal zu erreichen. Wegen Fluchtgefahr wurde der Haftbefehl allerdings aufrechterhalten und Jackson blieb weiter im Knast. In Frankenthal wurde der ganze Prozess noch einmal abgewickelt. Am 6. September 1972 verringerte das Gericht Jacksons Gefängnisstrafe auf 4 Jahre. Am 20. Juli 1973 wurde Jackson nach 2/3 seiner Haftstrafe freigelassen und am 17. August über Luxemburg in die USA abgeschoben. Eine zweite Revision wurde abgelehnt. Damit waren die Urteile rechtskräftig.

Eine weitere Erzählung wäre die Metaerzählung über die Berichterstattung zu den Ereignissen und dem Prozessverlauf. Die Lokalpresse urteilte schon weniger als 48 Stunden nach den Festnahmen eindeutig. „‚Black Panthers‘ verübten den Anschlag“, titelte die Pfälzische Volkszeitung, der Kaiserslauterer Lokalteil der Rheinpfalz. Ohne weitere Prüfung beruft sich die Berichterstattung auf die Darstellung der Polizei und bläst den zu diesem Zeitpunkt bekannten Sachverhalt diffamatorisch auf:

„Sie [„die farbigen Schützen“] planten außer dem Anbringen aufrührerischer Plakate auch Schmuggel mit Whisky“.

Schon am Tag zuvor war in der gleichen Zeitung ein Offener Brief an den für die Region zuständigen US-General abgedruckt. Darin sorgt sich der Oberbürgermeister von Kaiserslautern über die jüngsten Aktivitäten von „Angehörigen der radikalen Negerorganisation ‚black panther'“ und bittet um ein Gespräch und um die Einleitung

„aller geeigneten Maßnahmen […], damit weitere Ausschreitungen unterbleiben und die Sicherheit unserer Bevölkerung gewahrt bleibt.“

Im überregionalen Teil der Rheinpfalz wird das Thema politischer verhandelt und eine Vorgeschichte konstruiert: Der Artikel zählt zunächst Fälle der jüngsten Vergangenheit auf, ein als „Musikveranstaltung“ getarntes „Treffen der Schwarzen Panther“ sei nicht zu verhindern gewesen.

„Als der eigentliche Zweck der Zusammenkunft klar wurde, war es für ein Verbot zu spät. Zum Glück verlief alles friedlich. Die Polizei stand in Bereitschaft.“ Dann „zog am letzten Wochenende eine Rotte farbiger Amerikaner durch das nächtliche Ramstein […] Autos wurden demoliert, Scheiben zertrümmert, Bürger geschlagen.“

Rotte bezeichnet in der Biologie- und Jägersprache eine größere Gruppe von Wildschweinen. Zur anschließenden Razzia in einer Kneipe wird der Obergendarm zitiert, man habe angesichts

„etwa 150 Farbiger … sehr viel Mühe [gehabt] über die Runden zu kommen“ und sehe „die Gefahr, daß sich die Neger eines Tages rächen werden.“ Außerdem habe „die Militärpolizei Angst vor den Farbigen“.

Dann unterstellt der Redakteur,

„dass die Farbigen die Zwischenfälle bei uns provozieren, um sich für ihr Anliegen Publizität zu verschaffen“.

Er kommt zum Schluss und fordert unter der Zwischenüberschrift „Vorkehrungen gegen den Rassenkampf“ nicht etwa eine gesellschaftliche Auseinandersetzungen mit den Bedingungen von Rassismus in den USA, der US-Armee, der Vietnamkriegsführung und letztlich auch mit Rassismus in der BRD selbst, sondern: „Eine Verstärkung der Gendarmerie ist das Gebot der Stunde“ und ein härteres Vorgehen der Militärpolizei gegen schwarze US-Soldaten.

Die einheitlich in diesem Stil gehaltenen unmittelbaren Pressereaktionen gaben einerseits die Bandbreite vor, innerhalb derer die weiteren Ereignisse zum „Fall“ gemacht und massenmedial weiter verhandelt wurden. Andererseits erlauben sie einen ersten Eindruck davon, wie die bürgerliche Öffentlichkeit in der Provinz bereits konfiguriert war, bevor es überhaupt zur Anklage oder gar zur Verurteilung kam. Sie war geprägt von einer Mischung aus Uninformiertheit, Paranoia, rassistischer Ressentimentableitung bzw. Vorverurteilung und autoritätshöriger Befürwortung repressiver Reaktionen auf Unbekanntes und Beunruhigendes.

Unmittelbare Reaktion gab es auch im regionalen und überregionalen Fernsehen: Am 23.11.1970 (?) im ARD-Magazin „Panorama“ und wenige Tage später (2.12.1970?) im Hessischen Rundfunkt bei „Titel Thesen Temperamente“. Einen differenzierteren, ausführlicheren Bericht mit historischen und sozialen Hintergründen lieferte die überregionale Süddeutsche Zeitung am 18.12.1970:

„Radikale Negerorganisation in der Bundesrepublik: Panther-Sprung nach Europa. Auch die US-Truppen in Deutschland sind in wachsendem Maße Rassenspannungen ausgesetzt“.

Bild 2: Repro eines zeitgenössischen intersol-antirep-Plakats
Bild 2: Repro eines zeitgenössischen intersol-antirep-Plakats (Quelle)

Die Geschichte lässt sich aber auch politisch erzählen, von den ihr zugrundeliegenden gesellschaftlichen Konflikten her, die spätestens seit Mitte 1960er offen ausgetragen wurden. Zum Beispiel durch Angela Davis: Sie studierte Mitte der 60er zwei Jahre lang in Frankfurt am Main. Gemeinsam mit einer SDS-Delegation besuchte sie 1967 den zweiwöchigen Kongress „The Dialectics of Liberation“ in London, wo Stokely Carmichael für die Black Power Bewegung auftrat. Schon 1963 hatte in Frankfurt/M. ein Schweigemarsch in Solidarität mit dem March on Washington stattgefunden. Etwa 100 Menschen waren zum US-Konsulat gegangen und hatten dort eine Petition für die verstärkte Unterstützung der Bürgerrechtsbewegung übergeben (vgl. Seibert: 99ff). 1965 legte Günter Amendt, SDS-Mitglied in Frankfurt/M. und später als Sachverständiger im Gerichtsprozess gegen die „Ramstein 2“ tätig, seinen Bericht über das Free Speech Movement in Berkeley vor (Amendt 1965). Die staatliche Uni in Berkeley liegt nur eine kurze Stadtbusfahrt entfernt von Oakland, wo Black Power den Ton angab, später die Black Panthers gegründet wurden und sich deren Büro befand (vgl. Jones 1998; Cleaver 2001; Smith 1999).

Im September 1967 fand die 22. ordentliche Delegiertenversammlung des SDS in Frankfurt/M. statt. Der heiße Sommer 1967 in den USA – alleine im Juli gab es mindestens vier größere urbane Aufstände: in Newark, Plainfield, Detroit und Minneapolis – dürfte seinen direkten Niederschlag in den Beschlüssen der Delegiertenkonferenz gefunden haben:

  1. Mit Informationsveranstaltungen über die Lage des „revolutionären Kampfes der Schwarzen in den USA“ aufzuklären,
  2. organisatorische Verbindung mit dem Student Nonviolent Coordinating Committee (SNCC) aufzunehmen und
  3. im Falle eines Verbots oder der Ermordung eines Mitglieds des SNCC „direkte Aktionen gegen die Niederlassungen des US-Imperialismus in der BRD und Westberlin“ stattfinden zu lassen. [ref]Zu den Widersprüchlichkeiten, die bei dieser Solidarisierung auszuhalten waren – Stichworte: black nationalism und Auschluss Weißer: Klimke: 565[/ref]

Darüber hinaus wurde beschlossen, auch in der BRD Soldatenagitation nach dem Vorbild des US-amerikanischen SDS zu betreiben. Dieser Beschluss setzte in der Praxis auf ein bereits seit Mitte der 1960er arbeitendes, internationales, konspiratives Netzwerk von Desertations- und Fluchthilfe auf, die sogenannte underground railway. Kriegsdienstverweigerer wurden nach Frankreich und Schweden weitergeleitet. In der BRD bildeten der SDS, die AStA und die Antivietnamkriegsbewegung mit ihrem studentisch-subkulturellen Milieu das Rückgrat der Desertationshilfeinfrastruktur (vgl. Watts: 7-38; Brünn; Seibert 2008b: 123ff). Und man hielt sich innerdeutsch auf dem Laufenden:

„Bezüglich des Kampfes gegen die USA-Aggression in Vietnam will der SDS die Desertierungswelle in der US-Armee weiterführen. Wolff informierte davon, daß die IG-Metall dabei den SDS finanziell unterstützt und erreicht wurde, daß monatlich ca. 150 US-Soldaten desertieren“ (zit. nach Klimke: 566),

heißt es in einer Notiz der SED zu einem Gespräch mit dem SDS-Vorsitzenden KD Wolff am 5. Dezember 1967. Als spektakuläre Ereignisse – aber eben auch als symbolischer Ausdruck materieller Prozesse – blieben der Auftritt zweier schwarzer GIs und die öffentliche Verbrennung von Einberufungsbefehlen im Februar 1968 beim Vietnamkongress in Westberlin im kollektiven Gedächtnis.

Die andauernde Diskussion der Entwicklungen und der Widersprüche in den USA führte zu diesem Zeitpunkt schon zu einer Verschiebung des Interesses der Neuen Linken in der BRD weg vom kulturellen black nationalism des SNCC hin zur 1966 gegründeten maoistisch-revolutionären Black Panther Party. Die Orientierung an der BPP erlaubte es, den Rassenkonflikt als Ausdrucksform des die Gesellschaft strukturierenden Klassenkonflikts zu sehen, ohne ideologisch in Widerspruch mit den kämpfenden Subjekten und ihren Organisationen zu geraten. Und das wurde auch wahrgenommen. So titelte die in den USA erscheinende Wochenzeitung The Black Panther am 26. Oktober 1968 auf Seite 16 anlässlich einer Antivietnamkriegsdemo: „Young West Berliners Hurl Eggs and Tomatoes at U.S. Warmongers“.

Die Jahre 1969 bis 1973 gelten in der BRD als die Jahre der Ausdifferenzierung des Maoismus. Im Mai 1970 weitete die US-Regierung den Vietnamkrieg erneut aus und bombardiert nun auch das Nachbarland Kambodscha. Es gab internationale Massenproteste. Am 4. Mai schossen 77 Nationalgardisten in eine demonstrierende Menge an der Kent State University in Ohio, USA. Mehr als ein Dutzend Studenten und Studentinnen blieben am Boden liegen. Vier weiße Studentinnen und Studenten waren tot. In der Nacht zum 15. Mai schossen 75 Polizisten am Jackson State College, Mississippi, in eine demonstrierende Menge. Wieder blieb mehr als ein Dutzend Leute liegen. Diesmal waren zwei schwarze Schüler tot. Im Juni 1970 besuchte der frühere US-Kriegsminister und damals amtierende Weltbankpräsident McNamara Heidelberg, wo er mit einer ordentlichen Randale begrüßt wurde. Ende 1970 löste sich der SDS, das vermeintliche Zentralorgan der Studentenbewegung, auf. Die Bewegung differenzierte sich nicht nur entlang theoretischer Auseinandersetzungen sondern auch entlang praktischer Ausrichtungen: Alternative begannen sich von antagonistisch auftretenden Bewegungsteilen zu verabschieden. Maoisten und Stadtguerilla gingen auf je eigene Weise in den Untergrund. Es war die Fraktionierungszeit der APO, der Neuen Linken. Aber Teile des internationalistischen Flügels des SDS beschäftigten sich weiter mit den Themen Vietnam, Soldatenarbeit, internationale revolutionäre Solidarität.

Black Panther Solidaritätskomitee

Im November 1969 hatte sich in West-Berlin um das Vietnam-Komitee herum und

„in Zusammenarbeit mit dem Zentralkomitee der Black Panther in Oakland … ein Solidaritätskomitee für die Black Panther Party für Westdeutschland und Westberlin“

gegründet mit Sitzen in Frankfurt/M. und Westberlin und mit 6 festen Mitgliedern, vier davon in Frankfurt. Das Komitee will „die feste Zusammenarbeit mit dieser revolutionären Partei in den USA organisieren“ und kündigt Aufklärung über die Verhältnisse in den USA, Agitation unter in Deutschland stationierten GIs und materielle Unterstützung der Partei an. Für das Wochenende 12./13. Dezember ruft das Komitee zum Teach-In und zur Demo in Berlin auf, so die Gründungserklärung in agit 883, Nr. 42 vom 27. November 1969, auf Seite 2. Die Antivietnamkriegsmobilisierung bekommt tatsächlich einen Dreh hin zur Soldatenarbeit. Auf den Demos und in den Debatten rückten Protest- und Widerstandsformen innerhalb des Militärs in den Blick: die Herstellung und Verteilung illegalisierter Zeitungen, Bummelei, Sabotage, Desertation bis hin zur Tötung unerträglicher Offiziere („fragging“). Die Forderung „Unterstützt den GI-Widerstand!“ wurde popularisiert und half gleichzeitig klarzumachen, „dass die Vietnam-Kampagne nicht anti-amerikanisch, sondern anti-imperialistisch ist“. [ref]agit 883 Nr. 44 vom 11. Dezember 1969, 9. Vgl. auch den Abschnitt „Gegen den Vietnamkrieg und für den GI-Widerstand“ in: Azzelini: 187ff[/ref]

Vorangegangen war dieser Gründung eine Vortragsreise des SDS-Vorsitzenden KD Wolff, Frankfurter Mitglied und Sprecher des Komitees, durch us-amerikanische und kanadische Universitäten und ein Treffen mit Bobby Seale, einem der Gründer der BPP. Black Power in Form der Black Panther Party hatte sich als anknüpfungsfähig in der BRD erwiesen: Weniger ihre Bewaffnung im Alltag als vielmehr ihre revolutionäre Orientierung, die einherging mit ganz praktischer, sozialer Alltagsarbeit und kultureller Hegemonie in schwarzen Vierteln, sowie die Rolle der schwarzen GIs (GI: Government Issue, Regierungsangelegenheit) als Sollbruchstelle in der US-Vietnamkriegsführung hatten es den Strategen unter den westdeutschen Sozialrevolutionären angetan. Auch ideologisch bestanden nun auf der Basis der Verschiebung vom black nationalism zu einer undogmatischen marxistisch-maoistischen Ideologie mit Orientierung auf die Notwendigkeit einer weltweiten Revolution eher Anknüpfungspunkte. Nichts sprach mehr gegen die Zusammenarbeit mit weißen Gruppen. So kam es nicht nur zu solidarischer Kritik, wie z.B. unter dem Titel „Die spinnen, die Panther’s (sic)“ aus Anlass von Spaltungstendenzen in der Party. [ref]in: agit 883 Nr. 79 vom 24. April 1971, auf Seite 2[/ref] Auf der Grundlage der Anerkennung der doppelten Unterdrückung der schwarzen GIs im Militär entlang der Linien Rasse und Klasse bot sich Soldatenarbeit als die sozialrevolutionäre Variante der „Eröffnung einer zweiten Front im Kernland des Imperialismus“ [ref]agit 883 Nr. 42 vom 27. November 1969, 2[/ref] an: GIs agitieren, Propaganda für Wehrkraftzersetzung und Sabotage, Deserteure verstecken und ihnen zur Flucht verhelfen, dem US-Imperialismus sein ruhiges Hinterland nehmen – alles in allem „staatsgefährdende Zersetzung“, wie es der Haftbefehl gegen Larry Barnes, einen Redakteur der Soldatenzeitschrift Voice of the Lumpen, auf einen Nenner bringt.

Unmittelbar nach der Gründung organisierte das Komitees eine Informations- und Solidaritätskampagne vom 12. bis zum 22. Dezember 1969 und eine Konferenz der europäischen Black Panther Solidaritätskomitees am 18. und 19. April 1970 in Frankfurt am Main. Information, Reflexion und Diskussion des Themas und der eigenen Arbeit fand öffentlich etwa in der Sozialistischen Correspondenz-Info (vgl. z.B. Wolff; Weinrich) und in Publikationen des von KD Wolff in Frankfurt neu gegründeten Verlags Roter Stern statt. Inhaltlich drehte es sich dabei z.B. um das Lob der Organisierung in den Solikomitees und der internationalen Zusammenarbeit, aber demgegenüber auch um die Gefahr der inhaltsleeren, nur noch symbolischen Überidentifikation mit dem Kampf der Panther (Klimke: 570).

Bild 3: Repro eines Covers von Voice of the Lumpen
Bild 3: Repro eines Covers von Voice of the Lumpen

Übers Jahr 1970 intensivierte das BPP-Solidaritätskomitee die Arbeit. Dissidente GIs wurden bei der Herausgabe der Soldatenzeitschrift Voice of the Lumpen (Bild 3) unterstützt, die so erstmals massenhaft unter die in der BRD stationierten Soldaten gebracht werden konnte. Nachdem im Oktober Angela Davis inhaftiert worden war, war für die letzte Novemberwoche eine Veranstaltungsreihe in Frankfurt geplant. Zunächst sollte Eldridge Cleaver sprechen, den Bundesinnenminister Genscher als „gewöhnlichen Kriminellen“ bezeichnete und ihm die Einreise verweigerte. Vor dem Verwaltungsgericht argumentierte das Bundesinnenministerium selbstverständlich anders: Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Einreiseverweigerung („Beeinträchtigung erheblicher deutscher Belange“) sah es erfüllt in „zu erwartender“ Desertionsagitation, in den durch BPP-Sprecher in der BRD bereits artikulierten „Forderungen, dass sämtliche Amerika-Häuser und ähnliche Institutionen in Flammen aufgehen müßten“, in den beinahe regelmäßigen heftigen Ausschreitungen bei antiimperialistischen Demos (genannt werden der 13. Dezember 1969 „z.B. in Frankfurt, Siegen, Aachen, Hamburg“) und zynischerweise in den „28 Toten dieser Organisation im Jahre 1969“, so die Einlassung des BMI in der Sache Albert Howard gegen die BRD vor dem Verwaltungsgericht Köln vom 26. Februar 1970. Howard hatte am 13. Dezember 1969 versucht in die BRD einzureisen – ebenfalls erfolglos. Sehr schön auch der letzte Satz dieser Einlassung:

„Unbeachtlich für die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung ist es, daß ich die ursprüngliche Weisung später aufgehoben habe. Es ist für den vorgegebenen Ermessensspielraum gerade typisch, daß aufgrund desselben Sachverhalts auch gegensätzliche Entscheidungen, die gleichwohl jeweils rechtsmäßig sind, möglich sind.“

Gegen Ende 1970 hatte es auch schon in der New York Times gestanden: „GIs in Germany: Black is Bitter, and Morale, Discipline, and Efficiency Decline“ (NYT: 1&26). Einige Wochen später schreibt Heinz Pol aus Washington für die Frankfurter Rundschau unter dem Titel:

„Viele ziehen die Uniform gar nicht mehr an. Amerikanische Soldaten in Vietnam zerstören die Moral einer ganzen Armee“ (zit. nach Faksimile in: agit 883 Nr. 73 vom 24. Dezember 1970, 8).

Kein Wunder, dass sich in einer solchen Situation auch für die Obrigkeit in der BRD

„konkrete Verpflichtung ergeben zum Schutz der Stationierungsstreitkräfte vor Einwirkungen auf die Truppe in der Absicht, ihre Dienstbereitschaft zu untergraben, und zur Verleitung von Truppenangehörigen zur Fahnenflucht.“ (BMI-Einlassung in Sachen Howard)

Die Veranstaltungstermine sollte nun Kathleen Cleaver, Communications Secretary der BPP, übernehmen und am 24. November 1970 in der Universität Frankfurt/M. auftreten. Für den 26. November galt die Einladung „All Brothers & Sisters to share your thanksgiving with Kathleen Cleaver“ im Studentenheim Jügelstraße. Am 28. November war dann eine große antiimperialistische Demo mit ihr in Frankfurt geplant. Mitten in der direkten Vorbereitungsphase dieser Aktionstage kam es dann zur Schießerei vor der Ramstein Air Base, gute 100 Kilometer Luftlinie von Frankfurt/M. entfernt. Im Gepäck hatten die Black Panther-Aktivisten Flugblätter und Poster für die Veranstaltungen, die sie verteilen bzw. aushängen wollten, und Zeitungen und Zeitschriften.

„Ramstein 2“ Prozess und Soli-Arbeit im Hinterland

Interessant ist die konkrete politische Geschichte der praktischen Solidarität in der Westpfalz – der Region, in der die beiden verhaftet wurden und jetzt in Untersuchungshaft saßen. Also die Geschichte der Komitees, Demos und Soli-Veranstaltungen, der Unterstützungs- und Agitationsarbeit vor Ort. Sie erschließt sich aus den Quellen der Bewegung, aus den Heftchen, Flugblättern und Erklärungen. Sie will gar nicht objektiv sein und versucht es auch gar nicht erst. Es ist eine linke Geschichte und sie handelt von Bullengewalt, Widerstand gegen Faschisierung, Imperialismus sowie Krieg und Besuchserlaubnisanträgen, Hungerstreik und Hafterlass.

Der regionale Hintergrund war ein anderer als ihn die Aktivisten aus den großstädtischen oder wenigstens studentisch geprägten Mittel- und Kleinstädten gewohnt waren. Zweibrücken, mit den umliegenden Dörfern etwa 30.000 Einwohner, ist traditionell eine landwirtschaftsgestützte Beamtenstadt. Als westlichster Verwaltungsaußenposten des bayerischen Königreichs war die Stadt zum Gerichtsstandort gemacht worden. Bis ins 21. Jahrhundert residieren hier Amts-, Land- und Oberlandesgericht. Mitten in der Stadt gibt es ein Gefängnis, ein Frauengefängnis und im Wald auf dem Berg vor den Toren der Stadt ein Abschiebegefängnis. Die US-Amerikaner hatten zwei Kasernen und einen Flughafen in der Stadt. Am ehesten Verbindung zur Neuen Linken ergab sich aus den drei Gymnasien und den Produktionsstandorten einiger weniger Industriekonzerne. So streikten beim Landmaschinenhersteller John Deere Ende April 1970 über 1.000 Kollegen für eine Lohnerhöhung um ca. 5% und damit für die Angleichung an das Mannheimer John Deere Werk. Auch beim traditionsreichen Zweibrücker Maschinenbauer Dingler wurde auf das Streikkonto gezahlt. Organisierte Vertretungen der K-Gruppen entstanden in der Westpfalz erst wesentlich später, ab ca. Anfang 1975. In den frühen 1970ern war die Westpfalz mit ihrer hohen Konzentration an US-Militärinfrastruktur in strukturschwacher, traditionalistischer und metropolenferner Region quasi unberührtes Hinterland für die Neue Linke.

Bild 4: Repro des Plakats zur Heidelberg-Demo
Bild 4: Repro des Plakats zur Heidelberg-Demo (Quelle)

Früh reagierten das Politische Referat des AStA der Uni Heidelberg und der Arbeitskreis Wirtschaftspolitik am 27. November 1970 in der Reihe ‚Kommentare zu den Tarifverhandlungen‘ auf die Schüsse und Verhaftungen vom 19. November. Der zweiseitige Bericht stellt eine Verbindung her zwischen der Schießerei in Ramstein und dem US-Imperialismus, der sich in Vietnam und Guinea-Bissau austobte, wogegen es in Heidelberg eine Demo geben sollte.

Ende November stellte in Berlin ein Flugblatt die Ereignisse unter dem Titel „Deutscher Militärposten der US-Besatzer schießt auf Black Panther“ ausführlich dar:

„Die Straße zur U.S. Air Force Base in Ramstein/Pfalz ist wie eine Autobahn ausgebaut. Ohne Abgrenzungen mündet die vierspurige Straße direkt auf den Fliegerhorst, einen der größten der U.S.-imperialistischen in der BRD. Am 19.11 gegen drei Uhr nachmittags fuhren vier amerikanische Zivilisten in einem wagen mit deutschen Kennzeichen an einem nicht weiter gekennzeichneten Wachhäuschen vorbei, das sich auf dem Mittelstreifen befindet. Sie begriffen, dass sie sich anscheinend schon auf U.S.-Militärgelände befanden, stoppten und stießen zurück. Drei von ihnen hatten durch Plakatierung und Diskussion eine Versammlung schwarzer Gis in Frankfurt mit vorbereitet. Am Donnerstag, dem 26.11 sollten sich die Gis in Frankfurt mit Kathleen Cleaver treffen. Als sich ihr wagen auf der Höhe des Postens befindet, verlässt dieser sein Wachhaus und fordert die Personalpapiere. Das war ungewöhnlich: in der Regel werden die Autos durchgewinkt. Die Insassen zeigten ihre aufgeklappten Pässe. Die Posten (deutscher Zivilangestellter der Amerikaner) versuchte sie ihnen aus den Händen zu reißen; das gelang nicht. Jetzt riß der Posten die Wagentür auf und zog ohne weitere Bemerkungen den Zündschlüssel ab. Die genossen protestierten. Der Posten schaute sich im Inneren des Wagens um und erblickte Plakate, die auf die Veranstaltung der Black Panther Partei hinwiesen. Er sah auch: einer der Genossen trug das schwarze Barett der Black Panther. Hinter dem Auto entsteht eine Schlange von gestauten Fahrzeigen. Der Posten tritt zwei Schritte zurück, zieht seine 45 Pistole und schießt. Einer der Zivilisten schießt in Notwehr zurück und macht den Posten kampfunfähig. Dann fliehen alle vier. Zwei werden bald von MP und Hunden entdeckt und verhaftet. Die anderen zwei können sich retten.“ [ref]Rote Presse Korrespondenz – Parteiblatt der KPD/AO, 1969-1975; RPK Nr. 92 vom 27.11.1970, 6f[/ref]

„Über 2000 Menschen zogen für ‚Black Panther‘ durch Frankfurt“ meldete die Rheinpfalz am 30.11.1970 und berichtete über die Demo vom 28.11., die zur Solidarität mit Bobby Seale und zur Zerschlagung des internationalen Kapitals aufgerufen und auch die Freilassung der in Zweibrücken inhaftierten Panther gefordert habe. Aus den Reihen der Demo sei ein junger Mann auf einen Mast geklettert, um die dortige „Verkehrsüberwachungsfernsehkamera“ mit einem Stein zu zerstören. Am Demobericht hing dann noch ein Absatz über einen Brandanschlag auf ein Frankfurter Labor der amerikanischen Kriminalpolizei CID, bei dem vier amerikanische Fahrzeuge zerstört und ein weiteres schwer beschädigt worden waren.

Im Januar 1971 wird die Lage in der pfälzischen Szene dann schon fast unübersichtlich:

„Im Zuge der Jugendradikalisierung bildeten sich in einigen pfälzischen Städten (Ludwigshafen, Neustadt/W, Speyer, Landau, Pirmasens, Kaiserslautern, Zweibrücken) politische Gruppierungen, die über die Etappen Ostermarschbewegung, Vietnam-, Springer-, Notstands-, Bundeswehr- und Justizkampagne in eine Phase der organisatorischen Differenzierung eingetreten sind. Neben pazifistischen und anarchistischen Sektierergrüppchen versuchen sich linksstalinistische, mit größerem Erfolg aber rechtsstalinistische und rein reformistische Tendenzen (DKP, SDAJ, Zentristen – hiermit ist vermutlich das Sozialistische Büro (SBü) gemeint, welches in Kaiserslautern vertreten ist, so Jürgen Schröder, Jusos) durchzusetzen. Viele ehemals linksradikalistische Genossen zeichnen sich heute durch erzreformistische Gewerkschaftspolitik aus, oder bemühen sich, absterbende Formen politischer Arbeit (Republikanische Clubs oder ‚Druckgenossenschaften‘ mit antiautoritärem Antifaschismus-Blabla) mittels verzweifelter Wiederbelebungsversuche am Leben zu erhalten.“ [ref]“Bericht der RKJ Speyer“, in: Was Tun Nr. 1, Mannheim Jan. 1971, 15[/ref]

In dieser Gemengelage hatte das Solidaritätskomitee mit den „Ramstein 2“ plötzlich die Gelegenheit für eine konkrete Kampagne in der Region. Die Red Panthers gründeten sich, eine Lehrlings- und Schülerorganisation, um in der Region Aufklärungsarbeit zu leisten über die rassistischen Verhältnisse in den USA. Mit posterförmig aufgearbeiteten Informationen über soziale Bedingungen und Arbeitsverhältnisse in den USA arbeitete diese Kampagne an Solidarisierungsprozessen bei den Arbeitenden in der Region.

Der 6. März 1971 war von der Black Panther Party zum internationalen Tag der Solidarität für Bobby Seale ausgerufen worden:

„Während sich die US-Imperialisten bei ihren neuesten Verbrechen gegen die indochinesischen Völker blutige Köpfe holen, verschärft die Nixon-Clique im Kernland des Imperialismus, den USA ihren Polizei und Justizterror gegen die Schwarzen, vor allem die schwarzen Arbeiter und ihre revolutionäre Partei, die Black Panther Partei; letzter Höhepunkt dieses Terrors ist der Prozess gegen den Führer der BPP, Bobby Seal, der ohne Beweise des Mordes angeklagt wird und auf den elektrischen Stuhl gebracht werden soll.
Auch die westdeutsche und westberliner Polizei und Justiz zeigen, dass sie willfährige Handlanger des US-Imperialismus sind. Am 3. März beginnt in Zweibrücken der Prozess gegen die beiden GI`s, die im November 1970 in Ramstein – beschossen von einem Wachposten – diesen kampfunfähig gemacht hatten. … “ (RPK, Nr. 105 vom 6. März 1971, 5, Aufruf der Back Panther Partei)

Diesen Aufruf nahm das Black Panther Solidaritätskomitee zum Anlass, zu einem Teach-In in Saarbrücken für den 5. März und zu einer bundesweiten Großdemonstration im 30 Kilometer entfernten Zweibrücken für Samstag, den 6. März 1971 aufzurufen, dem Ort der Untersuchungshaft von Jackson und Burell.

„Es ist bitterkalt an diesem Samstag und bald 16 Uhr, Beginn einer Demonstration, zu der man zuerst einmal gar kein inneres Verhältnis hat: „Freiheit für Ramstein 2!“ Was ist das? Am Ende weiß man es besser: Das alles ist nur der Anlaß für Gruppen, die es fast professionell und kriminell mit dem Protestieren haben.“

Bismarck-Standbild mit Umhängeschild
Bild 5: Bismarck-Standbild mit Umhängeschild (Quelle: RP 8.3.1971)

So hetzte die Rheinpfalz (RP) nach einer Demo, bei der zuallererst die Bangemacherei der Lokalpresse im Vorfeld und dann das martialische Polizeiaufgebot in der „armen, kleinen Kleinstadt Zweibrücken“ (so ein Demo-Redner) auffielen: Vier Hundertschaften Bereitschaftspolizei für knapp tausend Demonstrierende („viele Frauen und Mädchen“, wie es der Lokalpresse wichtig war anzumerken), „Deutsche Schäferhunde, jeder ein Prachtkerl“ (RP), drei Wasserwerfer, ein Hubschrauber, deutsche und amerikanische Kripo und Militärpolizei in Zivil, Absperrgitter, Busverkehr aus der Innenstadt verbannt, Besatzungszustand. Die Demo selbst: Viel Rot, einige Bilder von Köpfen: Kommunisten, Kommunistinnen und Schwarze Panther, auffallend auch eine große Fahne mit einem „Roten Panther“ und Transparente wie z.B. „Sieg im Volkskrieg“ und „Sofortiger Abzug der US-Aggressoren aus Indochina“. Kein Lautsprecherwagen, keine Musik, aber viele Parolen und Redebeiträge schon am Auftaktort vor dem Gericht. Dort hatten einige Aktivisten dem Bismarck-Standbild ein Schild umgehängt mit der Aufschrift „100 Jahre Bismarck = 100 Jahre Kapitalismus = 100 Jahre Ausbeutung = 100 Jahre Unterdrückung = 100 Jahre Scheissdreck“ (Bild 5). Da zeigte die einheimische Bevölkerung – „in großer Menge erschienen“ (RP) dann auch, wie sie mit Ereignissen umgeht, zu denen sie „kein inneres Verhältnis hat“. Handgreiflich gingen „Bürger“ gegen die Demonstranten und ihre symbolische Aktion vor. Auch am Zwischenkundgebungsort vor dem Gefängnis zeigte die Kleinstadtbevölkerung ihre Unvoreingenommenheit: Der Redebeitrag für die Freilassung der beiden Zweibrücker Gefangenen war

„den zahlreich anwesenden Zweibrückern wiederum weniger Grund zum Beifall, als zur Erheiterung. Mit dem Karnevalsruf ‚Allee hopp‘ unterbrachen sie die Schimpfkanonade der Black-Panther-Freunde und beinahe kam es auch hier schon zu einer kleinen Keilerei.“ (alles RP, 8.3.1971)

Bild 6: Demoszene 6.3.71 in ZW
Bild 6: Demoszene 6.3.71 in ZW

KD Wolff kündigte dennoch an, man werde so lange immer wieder nach Zweibrücken kommen, bis das Ziel erreicht sei, allerdings nicht als Großdemonstration, sondern in einzelnen kleinen Gruppen. Auf dem Marktplatz, kurz vor dem Ende der Demo, versuchte ein Bereitschaftspolizeifahrzeug durch die Demo zu fahren, wurde mit Hilfe zufälligerweise bereitstehender Latten (Wahlplakatständer) daran gehindert und dabei beschädigt. Daraufhin griff die Polizei die Demo mit Schlagstöcken an und Leute wehrten sich mit den Latten. Das Auffahren der Wasserwerfer führte dann angesichts der eisigen Temperaturen zur Abkühlung der Situation.

Das Solikomitee machte ernst: Mit weiteren Kundgebungen, Demos und Veranstaltungen wendeten sie sich gemeinsam mit Voice of the Lumpen auch an die GIs in der Region. Allein im Mai und Juni 1971 fanden in Zusammenarbeit mit den Unsatisfied Black Soldiers of Heidelberg vier Soli-Veranstaltungen für die „Ramstein 2“ statt. 6.000 schwarze GIs unterzeichneten bis kurz vor Prozessbeginn eine Solidaritätsadresse und forderten die Freilassung von Jackson und Burrell. Auf den Versuch, diese später dem Gericht zu übergeben, erfolgte Rausschmiss und Hausverbot. Hervorzuheben bleibt noch die SchülerInnen-Agitation vor allem in Zweibrücken. An den Schulen hatte sich kleine Gruppen gebildet, die im Hinblick auf den anstehenden Prozessbeginn im Sozialkundeunterricht über das Top-Thema aller Stadtgespräche diskutieren wollten. Im neusprachlichen Gymnasium wurde eine Diskussion mit Mitgliedern des Solidaritätskomitees gar nicht erst erlaubt. Als die Diskussionsdelegation im altsprachlichen Gymnasium auftauchte, wiegelte der Direktor ab mit der Begründung, nur der Elternbeirat könne das erlauben. Nur im mathematisch-naturwissenschaftlichen Gymnasium konnte eine Diskussion anfangen, wurde aber von der hinzu gerufenen Polizei beendet, als die Leute mit weiteren Klassen und nicht ausschließlich über den Prozess sondern auch über Rote Zellen diskutieren wollten. Auch über den Tag hinaus bildeten Schüler und Schülerinnen kleine Gruppen und forderten schulfrei für Sitzungsbesuche. Graffiti in Schulnähe informierten über die anstehenden Prozesstermine.

In Berlin lud die Rote Hilfe noch während der Prozesstage zu einer „Solidaritätsveranstaltung“ am 12.7.71) in den Audimax der TU ein. Die Veranstaltung nahm neben den „Ramstein 2“ auch noch die Fälle des verhafteten Redakteurs der GI-Zeitung Voice of the Lumpen und weiterer kriminalisierter US-Deserteure im Blick. Vor diesem Hintergrund zieht der Einladungstext eine interessante Verbindung zwischen GI-Arbeit und westdeutscher bzw. westberliner Protestbewegung:

„Bereits während der ersten Prozesstage hat sich das Gericht eindeutig als eine rassistische Marionette der US-Besatzer entlarvt: Staatsanwalt Weibel, der bereits mehrmals versucht hat, die Öffentlichkeit aus dem Gerichtssaal knüppeln zu lassen, scheut nicht davor zurück, in der Presse Lügenmärchen über ein angeblich vorhandenes Geständnis der Genossen zu verbreiten … Die westdeutschen Staatsorgane und die Justiz handeln offen im Sinn der US-Administration wenn sie versuchen, die Black Panther Partei frech als Bande von Kriminellen zu diffamieren. Sie machen sich zum Handlanger für Nixon und seine Kriegsverbrecherclique, die überall Widerstand und Selbstverteidigung gegen ihre Überfälle als ‚kriminell‘ abstempeln läßt – in Vietnam, im schwarzen Ghetto der USA und nun auch hier in Westdeutschland… Die innige Interessenidentität zwischen deutschen Kapitalisten und US-Imperialisten wird deutlich, wenn man die Funktion der US-Army für das deutsche Kapital in Rechnung stellt.“

Das Flugblatt zitiert einen desertierten US-Soldaten zu den Aufstandsbekämpfungsmanövern von US-Armee, Bundeswehr und deutscher Polizei:

„…was diese Niederschlagung von Aufständen anbelangt, die wir hier üben. Es gibt hier das ‚project partnership‘. Dabei hat das amerikanische Militär die Aufgabe, den Aufstand einzudämmen und in Schach zu halten während die deutsche Polizei die direkt zuschlagende Kraft ist. Die Aufstandsbekämpfung hat mehrere Aspekte. In erster Linie bedeutet es, den Mob, so werden die Demonstranten hier genannt, zu zerstreuen. Wenn ein Demonstrant meinen Nebenmann schlägt, muß ich versuchen den Demonstranten niederzuschlagen oder seine Hand mit dem Bajonett abzuhacken. Währenddessen marschiert die ganze Formation weiter. Man darf seine Reihe nicht verlassen. Du mußt einfach voranmarschieren und drängen. Wir üben dies täglich ein bis zwei Stunden. Ein Teil der Soldaten spielt den Mob.“

Hier liegt die direkte Betroffenheit, die direkte Verflechtung der Kämpfe der beiden Bewegungen auf der Hand. Die Solidaritätsarbeit ist kein altruistisches Unternehmen. Sie drängt sich den revolutionären Akteuren beider Bewegungen aufgrund politischer und strategischer Zusammenhänge geradezu auf. Und die Koalition aus aufbegehrenden GIs, Black-Panther-Aktivisten, Studentenbewegten und Sozialrevolutionären sollte mit ihren Politisierungsbemühungen die Atmosphäre im Gerichtssaal maßgeblich mitbestimmen.

Bismarck-Standbild mit Aufschrift "PIG"
Bismarck-Standbild mit Aufschrift „PIG“ (Quelle: PM 19.6.1971)

Während der 10 Prozesstage gab es genug Arbeit mit den Kundgebungen vor dem Gerichtsgebäude, der Verteilung der vom Gericht knapp gehaltenen Sitzplätze und den diversen kleineren und größeren Soliaktionen im Gerichtssaal und außerhalb. Die AktivistInnen kämpften in und vor dem Gerichtssaal für die Politisierung des Verfahrens: Nachts schrieben sie Parolen gegen den Vietnamkrieg, gegen Rassismus und Kolonialismus an die Gerichtsfassade („Deutsche Justiz – Büttel der US Justiz“, „Erkämpft den Sozialismus“ u.a.), tagsüber besuchten sie den Prozess oder hielten sich auf dem Gerichtsvorplatz auf, wenn der Saal zu klein war oder das Gericht sie mit Hausverbot belegt hatte. Aufgebrachte Bürger sorgten sich um Ruhe und Ordnung in ihrem Städtchen. Die Polizei beherrschte das Bild mit Wachhunden, Absperrgittern, uniformierten Posten und Zugangskontrollen zum Gerichtssaal. Dort trat eine neue Generation von Anwälten an gegen Staatsanwälte und ein Gericht, die nicht mehr oder weniger konservativ bzw. reaktionär waren als sonstwo in der BRD, wo noch immer „furchtbare Juristen“ und ihre gehorsamen Nachkriegszöglinge den Ton an- und die Richtung vorgaben. Die neuen Anwälte nahmen ihre Rolle als Verteidiger gegen die Anklagen der Staatsanwaltschaft ernst. Sie agierten als politische Anwälte, insofern sie antraten um den Widerspruch politischer Verfahren auszuhalten: Einerseits mit den Mitteln des Rechtsstaates Freisprüche bzw. möglichst milde Urteile zu erreichen, und gleichzeitig andererseits den Rechtsstreit zu politisieren und zu zeigen, wie der Rechtsstaat selbst als Unterdrückungsmittel in einer rassistischen Klassengesellschaft dient.

Bild 8: Jackson auf der Anklagebank
Bild 8: Jackson auf der Anklagebank

Die knappe Sprache der Akten protokolliert zwar die Ergebnisse, nicht aber Ablauf und Charakter des Kräftemessens. Am ehesten noch wirft die Prozessberichterstattung der beiden Lokalzeitungen RP und Pfälzischer Merkur (PM) Schlaglichter auf den Prozessverlauf. Gleich zum Prozessauftakt am 16. Juni 1971 heißen die Überschriften: „Black Panther versuchen ihren Prozess zu politisieren“ (PM) und „Polizeieinsatz mit Schlagstöcken im Gericht. Heftige Tumulte schon am ersten Prozesstag“ (RP). Am zweiten Verhandlungstag sieht die RP eine „Serie von Beschlussanträgen im Schwurgericht“ als überschriftenwert – es geht um die nicht nur aus Sicht der Verteidigung nicht hergestellte Öffentlichkeit: selbst für die Bebilderung des Artikels wählt die Rheinpfalz eine Fotografie, auf der die Zuschauerbänke überwiegend von uniformierten Kräften besetzt sind. (In der Revisionsentscheidung des BGH wird diese Situation viel später eine wesentliche Rolle spielen.) Am dritten Tag berichtet die liberalere RP unter dem Titel „Harte Black Panther Faust mit zartem Charme. ‚Fliegender Wechsel‘ auf den Zuschauerbänken“ über den kreativen Umgang der UnterstützerInnen mit dem verknappten Zuschauerraum. Auffällig auch der überschriftenförmige Beifall des Merkurs für die andauernden Verweise von ProzessbesucherInnen: „Black-Panther-Prozess wird immer ‚zähflüssiger‘. Wieder Ruhestörer aus dem Zweibrücker Schwurgerichtssaal verwiesen“ (6. Tag). An diesem Tag kommt auch die RP nicht umhin zu titeln:

„Schwurgericht: Hausverbote als ‚Prozessmedizin‘. Farbige Amerikaner störten die Verhandlung – Verteidigerproteste abgewiesen“.

Dieser sechste Prozesstag wird denn auch Monate später den Grund liefern für die Anerkennung des Revisionsantrages und für die Aufhebung der Verurteilungen durch den BGH. Aber zunächst geht der Prozess weiter: Während in Südostasien – durchaus prozessrelevant – der US-Bombenkrieg ausgeweitet wird, betitelt der Merkur seinen Bericht über den 7. Verhandlungstag: „Verteidigung bombardierte Gericht mit Anträgen“. Die Anspannung im Gerichtssaal bleibt auch am vorletzten Verhandlungstag hoch:

„Hohe Strafanträge im sog. Black-Panther-Prozess. Proteststurm unter Sympathisanten führte zu Zwischenfällen und zum Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der Sicherheit“ (PM) und „Handgemenge bei Black-Panther-Prozess. Angeklagte griffen in Tumult ein“ (RP).

In der ersten Juli-Woche, eine Woche vor der Urteilsverkündung, knüpfte das Solidaritätskomitee dann mit einer Podiumsveranstaltung unter dem Titel „Bismarcks antidemokratisches Erbe – in Zweibrücken noch wirksam?“ an die Auseinandersetzung um das Bismarck-Standbild während der Großdemo im März an. K.D. Wolff erläuterte in der halb gefüllten Zweibrücker Festhalle in einem Vortrag die historischen und systematischen Hintergründe des Textes auf dem Umhängeschild, den die Zweibrücker Bevölkerung als „Verunglimpfung ihres Bismarcks“ empfunden hatte. Draußen vor der Festhalle: „Riesenaufgebot der Staatsgewalt … samt scharfen Hunden“ (RP, 10.7.1971) , drinnen: zur Hälfte Kripo und lokale Prominenz aus Politik und Justiz und zur anderen Hälfte FreundInnen und UnterstützerInnen. Im Anschluss an den Podiumsbeitrag: Diskussion über Imperialismus, Krieg in Indochina, Unterdrückung der Schwarzen, prozessbegleitende Farbparolen am Gerichtsgebäude, Verfassungsschutzbesuche bei Schülern, die Flugblätter verteilt hatten… Wenige Tage später, am 12. Juli 1971 nach insgesamt zehn Verhandlungstagen, endet der Prozess mit Ungehorsam im Gerichtssaal während der Urteilsverkündung: „Black-Panther-Freunde beschimpfen das Gericht beim Urteilsspruch“ (PM). „Lautstarke Proteste gegen das Urteil. Sympathisanten: ‚Nieder mit der Klassenjustiz‘ – Hitzige Wortgefechte“, so fasst die RP das ihr Wichtigste zusammen. [ref]Eine undogmatisch linksradikale Perspektive auf diesen ersten Verfahrensabschnitt liefert die Sammlung von Dokumenten, Berichten und Einschätzungen in der Broschüre „Antiimperialistischer Kampf Nr. 2/3 Materialien und Diskussion“ (o.J., 1971?) aus Frankfurt mit den Schwerpunkten „Pentagon Dokumente“ und „Ramstein-2-Prozess“.[/ref]

Doch das Zweibrücker Urteil wird nicht rechtskräftig. Der BGH gibt dem Revisionsantrag der Verteidiger recht. Zwar bleiben die beiden Angeklagten „wegen Fluchtgefahr“ weiter im Knast, aber das Verfahren muss komplett neu aufgerollt werden, weil die Öffentlichkeit während des sechsten Prozesstages (29.6.1971) auf nicht rechtmäßige Art und Weise beeinträchtigt war. Der Schwurgerichtsvorsitzende hatte eine Gruppe farbiger GIs gewaltsam aus dem Gerichtssaal räumen lassen und allen für den Rest des Verfahrens Hausverbot erteilt, nachdem einer aus der Gruppe immer wieder mit den Füssen das Geschehen im Saal kommentiert hatte. Den Antrag der Verteidigung, einen Gerichtsbeschluss über diese Vorgehensweise zu erlassen, hatte der Vorsitzende Richter, sozusagen im Eifer des Gefechts und im Vertrauen auf seine „sitzungspolizeilichen Befugnisse als Vorsitzender“, abgelehnt. Damit war dieser Formfehler aktenkundig. Letztlich lieferte das entschlossene Auftreten einer Gruppe von Black-Panther-Aktivisten in Kombination mit der autoritär-hilflosen Verfahrensweise des Vorsitzenden Richters den Grund für die Anerkennung der Revision beim BGH. Dieser verwies den Prozess zur Neuauflage an das Landgericht Frankenthal, wo er im Herbst 1972 stattfand. Das Solidaritätskomitee und die Verteidiger hatten schon in Zweibrücken und dann in Frankenthal immer wieder auf den spezifischen Rassismus gegen Schwarze im allgemeinen und gegen schwarze GIs im Vietnamkrieg im besonderen hingewiesen. Schon die Anerkennung des USA-Experten Amendt, eines bürgerrechtlich profilierten Soziologie-Promovenden mit 68er-Hintergrund und Forschungserfahrung in den USA, als Gerichtsgutachter stellte im damaligen Klima einen bemerkenswerten Erfolg der Verteidigung dar. Die damit erreichte politische Kontextualisierung der Vorwürfe gegen Jackson kam im Frankenthaler Urteil in gewissem Maß zum Tragen – im Gegensatz zu Zweibrücken. So heißt es in der Begründung des Urteils, das aber immer noch vier Jahre Gefängnisstrafe vorsah:

„Soweit das Verhalten des Angeklagten durch die allgemeinen Spannungen zwischen Schwarzen und Weißen in den Vereinigten Staaten beeinflußt sein konnte, ist dies ein Gesichtspunkt, der bei der Strafzumessung im übrigen zu berücksichtigen ist. … Vor allem ist dem Angeklagten zugute zu halten, daß sein den Umständen nach so maßloses und verwerfliches Verhalten möglicherweise dadurch beeinflußt war, daß er als Schwarzer mit den von dem Sachverständigen Amendt dargelegten Rassenproblemen der USA von Kind an konfrontiert und als Erwachsener mit der Black-Panther-Bewegung in Verbindung gekommen war.“

Den Rechtsanwälten war es gelungen, mit ihrer politischen Prozessführung, unterstützt durch die permanenten Aktionen aus dem Besucherraum, doppelten Druck auf das juristische Establishment zu erzeugen: Die prozessbesuchenden UnterstützerInnen hatten durch ihr selbstbewußtes „ungebührliches Verhalten“ für Verunsicherung beim Gericht gesorgt. Die autoritäre Richter- und Staatsanwaltschaft kam mit einer Gesamtsituation, in der ihre Autorität permanent in Frage gestellt wurde, nicht klar. In einer solchen Atmosphäre ließ sich das Gericht immer wieder übertölpeln durch die „neue“ (d.h. regelkonforme aber nicht autoritätskonforme) Verwendungsweise des rechtsstaatlichen Instrumentariums durch die „APO-Anwälte“. Inhaltlich entscheidend war die Politisierung des Verfahrens, die mit der Durchsetzung Amendts als Sachverständigem gelang. Prozessual entscheidend war der Formfehler des Vorsitzenden Richters bei einer der Räumungen des Zuhörerraums. Diese beiden Geschichten, die Geschichte der Arbeit des Solidaritätskomitees außerhalb der Gerichte und der Rechtsanwälte und UnterstützerInnen in den Gerichten, lassen sich insgesamt als Erfolg bilanzieren: Das Solidaritätskomitee und weitere Unterstützer wie z.B. Voice of the Lumpen hatten durch ihre Kampagne für die „Ramstein 2“ ein internationales Bündnis mobilisiert, das Studenten- und GI-Bewegung einschloss. Es war ihnen – zumindest temporär – gelungen, die Trennung zwischen Stadt und ländlicher Region aufzuheben und beachtliche Teile der Bevölkerung – wie auch immer positioniert – in den politischen Prozess einzubinden. Hin und wieder konnten sie sogar die defensive und kryptorassistische Linie der lokalen Presseberichterstattung aufbrechen und eigene Inhalte und Deutungen unterbringen (Höhn: 133ff). Einen Widerspruch zwischen revolutionärem Anspruch und dem sich Einlassen auf die rechtsstaatskonforme, juristische Unterstützung politischen Gefangener formuliert Cleaver in der Nr. 2 der roten hilfe stern ffm vom August 1972 auf Seite 2:

„Der kampf gegen ‚ungerechte‘ urteile mit hilfe von anwälten und gerichtsreden ist ein kampf gegen eine vorgeschobene fassade des kapitalistischen systems. diese fassade hat die aufgabe, den revolutionären angriff von den empfindlichen zentralen stellen im wirtschafts- und eigentumssystem abzulenken. während man kämpft, um gelder für die prozesskosten aufzubringen, werden die machtverhältnisse nicht verändert.“ (Unterstr. i.O.)

Diesen Widerspruch kann eine im obigen Sinne „erfolgreiche“ Solidaritätsarbeit nicht aufheben: Nach dem endgültigen Ende des Prozesses löste sich das Black Panther Solidaritätskomitee ohne öffentliche Erklärung auf. In Frankfurt erwies es sich mit seinem Umfeld, dem Verlag Neue Kritik und dann auch dem Verlag Roter Stern, als Vorläufer und Scharnier zur bald darauf regelmäßig, auch mit einer eigenen Zeitung in Erscheinung tretenden Ortsgruppe der Roten Hilfe. In der Westpfalz begann K-Gruppenpolitik im engeren Sinne laut Jürgen Schröder erst viel später, nämlich mit der Gründung eines Wahlausschusses „Kämpft mit der KPD“ zur Landtagswahl 1975, der allerdings keinen langen Bestand gehabt zu haben schien, und weiterer regionaler Ableger anderer Gruppen. Und noch etwas zeigt die Geschichte der Unterstützung der „Ramstein 2“: die Orientierung relevanter Teile der APO bzw. der Neuen Linken an den Verhältnissen und Kämpfen in den USA. Nur ein völlig klassenblinder Blick (etwa antideutsch verblendet und/oder aus diffamatorischem Interesse) kann dem Antiimperialismus und Antikapitalismus der „Studentenbewegung“ den Vorwurf des Antiamerikanismus machen.Vielmehr wurden ganz bewusst wichtige Beiträge und Anregungen für Theorie und Praxis direkt aus den USA importiert und es bestanden wechselseitig solidarische Beziehungen nicht nur der Reisekader sondern auch auf Arbeits- und Aktionsebene (vgl. Posner; Ruckaberle).

Nachtrag: Große Erzählung statt Ende der Geschichte

Auch die Reaktion erzählt ihre Version der Geschichte. Wie so häufig ist es die Geschichte vom Ende der Geschichte. Kann es wirklich Zufall sein, wenn die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung den Fall der „Ramstein 2“ im Juli 2008 scheinbar auflöst?Zu einer Zeit, da mit dem Interesse an dieser Episode eine Renaissance des Forschungsthemas „transatlantische Solidarität der außerparlamentarischen Linken“ einhergeht, eine Ausstellung in der Planung ist, diesseits und jenseits des Atlantiks in der Sache differenziert geforscht und publiziert wird, [ref]vgl. die Projekthomepage „The Civil Rights Struggle, African American GIs, and Germany“, http://africanamericansoldiers.blogspot.com[/ref] eine Korrektur des in der liberalen BRD-Publizistik verbreiteten Bildes vom „Antiamerikanismus der 68-Studentenrevolte“ zu befürchten ist? Da kommt ein Artikel in der FAS von Jochen Staadt, dem „Leiter des Forschungsverbundes SED-Staat der FU Berlin“, gerade rechtzeitig.

Schon mit dem Titel „Deutscher Herbst 1970: Nach einer Schießerei in Ramstein leisten Neue Linke und Stasi gemeinsam erste Hilfe“ verdreht der Überschriftentexter die Geschichte, indem er für die Ereignisse des Jahres 1970 den Deutschen Herbst bemüht, wie er erst 1977 zum stehenden Begriff wurde. Dann erzählt Staadt auf der Basis der Stasiunterlagen die Flucht eines dritten Black Panthers: Im Kofferraum zur innerdeutschen Grenze, von dort durch die Stasi-Verhörzimmer und über Berlin-Schönefeld per Flugzeug nach Algier:

„Das Fluchtfahrzeug war, wie der stellvertretende Stasi-Minister dem Fernschreiben entnehmen konnte, auf den ehemaligen Vorsitzenden des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS), Helmut Schauer, mittlerweile Redakteur der SDS-Zeitschrift „Neue Kritik“, zugelassen. Er hatte den Wagen auch über die innerdeutsche Grenze gesteuert. Die sofortige Überprüfung der zu Schauer angelegten Stasi-Karteikarten ergab, dass Schauer 1958 den Verband der Kriegsdienstverweigerer mitbegründet hatte und von 1964 bis 1966 Bundesvorsitzender des SDS gewesen war.
In Schauers Begleitung befand sich die Studienreferendarin Adelheid R. aus Frankfurt am Main. Das eigentliche „Vorkommnis an der GÜST Marienborn“ aber befand sich im Kofferraum des Peugeot, der die innerdeutsche Grenze nicht in westlicher, sondern in östlicher Richtung überquerte. Im Kofferraum führte Schauer, wie es im Stasi-Fernschreiben in nicht ganz einwandfreier Diktion hieß, „den farbigen USA-Bürger Jenkins, David, geb. 1940 in New Yersey, mit. Der USA-Bürger Jenkins gehört der bleck-panther-partei der USA an und versuchte am 19.11.1970 mit zwei weiteren Mitgliedern in Westdeutschland am USA-Flugplatz Ramstein mit Angehörigen der amerikanischen Armee in Kontakt zu kommen. Dabei wurden sie gegen 15.30 Uhr am Flugplatz durch einen Posten gestellt und durch diesen mit der Waffe bedroht. Die drei USA-Bürger setzten sich zur Wehr (mit Schusswaffen) und verletzten den Posten schwer.“ … Auf die Frage, wer noch von seiner Hilfsaktion Kenntnis habe, nannte Schauer Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, der die Verteidigung der beiden Festgenommenen übernehmen werde. Ferner seien sie auf der Fahrt von Frankfurt nach Helmstedt von einem Begleitfahrzeug abgeschirmt worden. Adelheid R. verriet der Stasi die Namen des Begleitkommandos. Es handelte sich dabei um Ralf R. und Wilfried Böse. Beide machten wenig später als „bewaffnete Kämpfer“ von sich reden. Böse beteiligte sich 1976 gemeinsam mit einer palästinensischen Terrorgruppe an der Entführung einer Air-France-Maschine mit 250 Insassen. Er starb auf dem Flughafen Entebbe in Uganda im Kugelhagel, als eine israelische Spezialeinheit die Geiseln befreite.“ (Staadt: 10)

Staadt gibt vor, in seinem Artikel die Auflösung der Geschichte zu präsentieren. Er tut dies auf der Basis von Stasi-Berichten, Geheimdienstakten also, was er zwar erwähnt, aber ohne jegliche weitere Quellenkritik so stehen lässt. Aus den Stasi-Akten heraus konstruiert er ein Personengeflecht, das die Fluchtaktion unterstützt, dabeigewesen oder davon gewusst haben soll und verteilt die Funktionen in diesem Geflecht. Da passt es nur zu gut, dass Jenkins sich der Stasi gegenüber zwar als politisch aktiv präsentiert aber als unschuldig, was die Schüsse angeht und der Stasi eine plausibel erscheinende Geschichte mit Jackson als Schützen auftischt. Staadt nimmt die Inhalte der Akten des DDR-Geheimdienstes für bare Münze, während er und sein Forschungsverbund auftragsgemäß die Linie DDR=Stasi-Unrechtsstaat vertreten.

Dieser Forschungsverbund wurde 1992 an der Freien Universität Berlin gegen den Widerstand des Fachbereichs Politik gegründet, unmittelbar nach Streichung des Zentralinstituts 6, Abt. DDR Forschung. Der neue Verbund war nun nicht mehr Teil der akademischen Selbstverwaltung im Fachbereich Politik, sondern direkt dem Präsidium der FU unterstellt. Schon in dieser institutionellen Konfiguration hallt der McCarthyismus in seiner westberliner Ausprägung nach, erinnert sei an die Kommunistenjägerei der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit (KgU) in den 1950ern und der Notgemeinschaft für eine Freie Universität (NOFU) in den 1970ern. Auf der Basis privilegierten Zugangs zu Stasi-Akten betreiben der Verbund und seine Mitarbeiter totalitarismustheoretische Vergangenheitspolitik. Dabei landet alles, was nicht fest auf dem Boden der neuen gesamtdeutschen Staatsraison steht, im großen Totalitarismuseintopf: Die 68er als Sozialfaschisten und Vorläufer der Terroristen, die DDR als SED-Diktatur mit bloß formal verordnetem Antifaschismus, „rot gleich braun“ heißt die vorherrschende Farbenlehre.

Staadt kolportiert eine Stasi-Räuberpistole im wahrsten Sinne des Wortes – und motzt sie auf mit „Terrorismus“. Er schustert diese bedenkenlos aus Geheimdienstakten eines Staates zusammen, dem er selbst sonst keinen Zentimeter über den Weg traut – auch in seiner nach diesem Zeitungsartikel erschienen, ausführlicheren akademischen Publikation geht er mit dem Quellenmaterial nicht seriöser um, vgl. Staadt (2008a). Zum Schluss seines Artikels bilanziert er:

„unter der Überschrift „Freiheit für die Ramstein 2“ verteilten die Frankfurter Black-Panther-Sympathisanten im März 1971 ein Flugblatt, das zur Teilnahme am Gerichtsverfahren gegen Burrell und Jackson aufrief. Darin hieß es: „Ohne die geringste Spur eines Beweises außer des Schikanierens und des Rassismus auf seiten des Wachpostens soll hier ein Exempel gegen oppositionelle GI-Arbeit statuiert werden.“ Burrell wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, Jackson zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren. Sein Verteidiger Rupert von Plottnitz hatte wegen erwiesener Unschuld Freispruch gefordert.“ (Staadt: 10)

Damit garniert er seinen Artikel zwischen den Zeilen mit moralischer Empörung über einen Rechtsanwalt, der nichts anderes getan hat als seine professionelle Pflicht in der Aufgabenverteilung des rechtsstaatlichen Spektakels, der auf Freispruch für seinen Mandanten plädiert hat – wenn auch wider besseres Wissen. Doch mit derartigen Widersprüchen muss sich ein in der Frankfurter Allgemeinen schreibender Renegat nicht herumschlagen, wenn seine Geschichte dazu taugt, westdeutsche Bewegungslinke und ostdeutsche Staatslinke mit einem Schlag zu diskreditieren, weil die beiden gemeinsame Sache gemacht zu haben scheinen – und obendrein auch noch einen Schlußstrich zu ziehen.

Aber die Geschichte ist alles andere als an ihrem Ende. Die konkrete, fassbare politische Geschichte fand vor dem Hintergrund einer Großen Erzählung statt. Die Geschichte der beiden GIs Jackson und Burrell macht nur Sinn als internationalistische Episode der Großen Erzählung von Rassismus, Klassengesellschaft und US-Imperialismus, von Unterdrückung und Befreiungskampf der Schwarzen in der US-amerikanischen Gesellschaft und schwarzer Soldaten an ihren Einsatzorten (Seibert: 105ff und 111ff; Klimke), von Anti-Vietnamkriegsbewegung, internationaler Solidarität und Metropolenwiderstand. Jackson selbst hat diesen Zusammenhang in seinen Prozesserklärungen hergestellt, wie die rote hilfe mit dem Stern in ihrer Stellungnahme zum abschließenden Urteil unter dem Titel „Klassenjustiz – Rassenjustiz“ feststellt:

„Wie in Zweibrücken, so auch in Frankenthal: Die Forderung, gegen unliebsame Ausländer vorzugehen, hatte Vorrang. Das Urteil stand schon vorher fest … Daß es für Larry ’nur‘ vier Jahre statt der zunächst ausgesprochenen sechs wurden, fällt dabei kaum ins Gewicht … Larry hat immer gewußt, und er hat das in Zweibrücken und Frankenthal jeweils bei Beginn der Verhandlung gesagt, daß es für ihn keine Gerechtigkeit geben werde. Deshalb auch sprach er der bürgerlichen Justiz das Recht ab, über ihn zu richten. Für uns kann das nur heißen: Wir können die Klassenjustiz nicht kontrollieren, wir müssen sie bekämpfen.“ September 1972 (Nr. 14, S. 6)

2009 mag den ersten afro-amerikanischen Präsidenten in den USA gesehen haben. Aber in der Silvesternacht zum 1. Januar 2009 erschoss wieder einmal ein Polizist einen wehrlosen, unbewaffneten Schwarzen. Auf einem Regionalbahngleis in Oakland, California, dem Gründungsort der Black Panther Party, traf es den 22-jährigen Oscar Grant. Mehrere Mitschnitte aus den Handtelefonkameras von Passanten zeigen, wie der Bahnpolizist inmitten einer ziemlich gewöhnlich erscheinenden Festnahme nach einer Streiterei in der Bahn den am Boden liegenden Grant mit einem Schuss in den Rücken regelrecht hinrichtet. Aufgrund des erdrückenden Videomaterials kommt es nach zwei Wochen immerhin zur Festnahme. Nach weiteren drei Wochen ist der Todesschütze wieder frei – die Polizeigewerkschaft zahlt die Kaution. Die Verteidigung, finanziert aus einem Rechtshilfefonds für kalifornische Polizisten, plädiert im anstehenden Mordverfahren auf Freispruch: Ihr Mandant habe Schusswaffe und Elektrotaser verwechselt.

Markus Euskirchen, Mai 2009

Literatur
  • Amendt, Günter (1965): Die Studentenrevolte in Berkeley, in: Neue Kritik, 6. Jg, Nr. 28 (Februar), S. 5–7
  • Azzelini, Dario (2006): Die ausländischen Genossen können unschätzbare Dienste leisten. Mit dem Internationalismus rund um den Globus, in: agit 883. Bewegung Revolte Untergrund in Westberlin 1969-1972. 25, rotaprint (Hg.), S. 185-199. Berlin: Assoziation A
  • Brünn, Dieter (Hg.) (1986): Widerstand in der US-Armee. GI-Bewegung in den siebziger Jahren, Harald Kater. West-Berlin
  • Cleaver, Kathleen; Katsiaficas, George (Hg.) (2001): Liberation, Imagination, and the Black Panther Party. A New Look at the Panthers and Their Legacy, Routledge. New York
  • Höhn, Maria (2008): The Black Panther Solidarity Committees and the Voice of the Lumpen, in: German Studies Review, XXXI. Jg, Nr. 1 (February), S. 133-154
  • Jones, Charles E. (Hg.) (1998): The Black Panther Party Reconsidered, Black Classic Press. Baltimore
  • Klimke, Martin (2006): Black Panther, die RAF und die Rolle der Black Panther-Solidaritätskomitees, in: Die RAF und der linke Terrorismus. Kraushaar, Wolfgang (Hg.), S. 562-582. Hamburg: Hamburger Edition
  • NYT (1970). New York Times, 23. November 1970, S. 1&26.
  • Posner, David (1997): Afro-America in West German Perspective, 1945–1966, Yale University: Ph.D. diss.
  • Ruckaberle, Jürgen Rolf (2001): Black Panthers and German Radicals in an Unusual Transnational Alliance for Liberation, 1968–1972, University of Oregon: Master’s Thesis, History Department
  • Seibert, Nils (2008a): Bewegung aus den USA, in: Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964-1983. Seibert, Nils (Hg.), S. 99-122. Münster: Unrast
  • Seibert, Nils (2008b): Vergessene Proteste. Internationalismus und Antirassismus 1964-1983, Münster: Unrast
  • Smith, Jennifer (1999): An International History of the Black Panther Party, New York: Routledge
  • Staadt, Jochen (2008a): Die Flucht des Schwarzen Panthers. Im Kofferraum von Frankfurt via GÜST-Marienborn nach Afrika., in: Zeitschrift des Forschungsverbundes ZdF, Nr. 24, S. 86-95
  • Staadt, Jochen (2008b): Ein Schwarzer Panther auf der Flucht. Deutscher Herbst 1970: Nach einer Schießerei in Ramstein leisten Neue Linke und Stasi gemeinsam erste Hilfe. Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 7. Juli 2008, S. 10.
  • Watts, Max (1989): US-Army – Europe: Von der Desertion zum Widerstand in der Kaserne oder wie die U-Bahn zur RITA fuhr, West-Berlin: Harald Kater
  • Weinrich, Hannes (1970): Überlegungen zu unseren Bemühungen beim Aufbau einer zweiten Front gegen den US-Imperialismus, in: Sozialistische Correspondenz-Info, Nr. 44 (2. Mai)
  • Wolff, Karl Dietrich (1970): Überlegungen zur Internationalismusfrage, in: Sozialistische Correspondenz-Info, Nr. 34/35 (28. Februar), S. 26–28

 

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